Sie haben mit unserer Mandantschaft einen Vertrag geschlossen und die vereinbarte Vergütung bislang nicht bezahlt. Auf die Rechnung/Mahnung haben Sie nicht reagiert. Unsere Mandantschaft, Ihr Vertragspartner, ist nicht bereit, auf die Forderung zu verzichten und hat Auer Witte Thiel Rechtsanwälte mit der Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs beauftragt. Wir geben Ihnen vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen die Gelegenheit, die Forderung ohne Durchführung eines Gerichtsverfahrens, gegebenenfalls ratenweise, zu begleichen.
Ihnen liegen Vertragsunterlagen und auch eine Rechnung und/oder eine Mahnung unserer Mandantschaft vor (nur anders bei Internetforderungen). Daraus ergeben sich der geschuldete Betrag sowie dessen Fälligkeit. Gerne können Sie mit Angabe Ihrer persönlichen Daten und des Aktenzeichens geeignete Nachweise unter inkasso@auerwittethiel.de anfordern.
Grundsätzlich müssen die gesetzten Fristen unbedingt eingehalten werden, um weitere Kosten auslösende Maßnahmen zu vermeiden. In Ausnahmefällen setzen Sie sich umgehend mit uns unter inkasso@auerwittethiel.de in Verbindung und geben Ihre persönlichen Daten und das Aktenzeichen an.
Verwenden Sie in erster Linie die Ihnen übersandten Überweisungsbelege. Bei jeder sonstigen Zahlung und bei sämtlichem Schriftverkehr müssen Sie immer das auf den Mahnschreiben angegebene Aktenzeichen (AZ:) angeben.
Sie haben die fällige, vertraglich geschuldete Forderung nicht beglichen und sind in Verzug geraten. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280, 286 BGB) sind Sie verpflichtet, dem Forderungsgläubiger den gesamten durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten unserer Beauftragung. Diese ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundsätzlich muss die Forderung in einem Betrag und innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden, damit keine weiteren Kosten entstehen und keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden müssen. In begründeten Einzelfällen kann in Absprache mit dem Mandanten eine kurzfristige Stundung (maximal ein Monat) oder eine angemessene Ratenzahlung gewährt werden. Nutzen Sie den Onlineantrag unter Ratenzahlung oder senden oder faxen Sie uns entsprechende Unterlagen.
Diese Möglichkeit besteht leider nicht. Nach Einschaltung unseres Unternehmens sind sämtliche Zahlungen unter Angabe des Aktenzeichens direkt an uns zu leisten.
Sie haben die von unserem Mandanten gesetzte Frist nicht eingehalten, so dass dieser sich gehalten sah, Auer Witte Thiel Rechtsanwälte mit der Beitreibung zu beauftragen. Bereits durch die Beauftragung, unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs des Mahnschreibens von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte, sind die Ihnen mitgeteilten Gebühren entstanden. Diese Kosten sind durch Sie gemäß §§ 280, 286 BGB zu ersetzen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei einer sofortigen gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erheblich höhere Kosten entstanden wären.
Leider kann es, gerade in Spitzenzeiten, immer einmal vorkommen, dass alle unsere Mitarbeiter telefonieren und Sie uns telefonisch nicht erreichen können. Per E-Mail unter inkasso@auerwittethiel.de oder für Ratenzahlungsanfragen unter dem Menüpunkt Ratenzahlungen können Sie uns rund um die Uhr Ihre Mitteilungen zukommen lassen. Wir reagieren schnell und bearbeiten Ihre E-Mails umgehend.
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift per E-Mail mit, an folgende Adresse: inkasso@auerwittethiel.de
Geben Sie in diesem Fall bitte auch unbedingt das Aktenzeichen an.
Unsere Mandantschaft hat uns nicht nur mit der Geltendmachung, sondern auch mit der Beitreibung der fälligen Forderung beauftragt. Sollten Sie daher, gleich aus welchen Gründen, außergerichtlich keine Zahlungen leisten, so werden wir den Anspruch unserer Mandantschaft dann gerichtlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht/Landgericht geltend machen. Nach Titulierung der Forderung werden sich dann zwangsläufig die in Ihrem Fall geeigneten Maßnahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung anschließen. Sowohl durch das Gerichtsverfahren, als auch die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen fallen weitere, nicht unerhebliche Kosten an, die zusätzlich zu Ihren Lasten gehen. Auch werden diese Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verschlechterung Ihrer Bonität führen und Sie müssen mit einer Meldung an die SCHUFA sowie die Eintragung in die gerichtliche Schuldnerkartei rechnen.
Verträge im Internet können grundsätzlich genauso geschlossen werden wie auch sonst im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im November 2001 in einem grundsätzlichen Urteil bestätigt, dass Willenserklärungen sehr wohl auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet ohne weiteres abgeschlossen werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2001, AZ: VIII ZR 13/01) Sie haben per Mausklick Ihre Bestellung und dabei auch die Einbeziehung der AGB der Mandantschaft bestätigt.
Sie haben online einen Vertrag abgeschlossen und in der Regel auch eine Bestätigung per E-Mail erhalten. Bei Ihrer Buchung haben Sie unsere Mandantschaft ermächtigt, die vereinbarte Vergütung von Ihrem Konto abzubuchen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die Abbuchung bzw. Belastung war aus Gründen, die ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich. Die Übersendung einer gesonderten Rechnung ist nicht erforderlich.
Wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren Vertragspartner und informieren Sie sich über die entsprechenden Kündigungsmodalitäten.
Senden Sie uns unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und des Aktenzeichens eine Mail an inkasso@auerwittethiel.de. Wir übermitteln Ihnen postwendend einen Einzelverbindungsnachweis mit allen bei der Onlinebuchung mitgeloggten Daten einschließlich der IP Adresse des bei der Buchung verwendeten Computers.
Bei Ihrer Buchung haben Sie unsere Mandantschaft ermächtigt, die vereinbarte Vergütung von Ihrem Konto abzubuchen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. Die Abbuchung bzw. Belastung war aus Gründen, die ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich liegen nicht möglich. Die geltend gemachten Bankspesen wurden unserer Mandantschaft dafür in Rechnung gestellt und mussten zunächst auch von ihr bezahlt werden. Sie haben sich vertragswidrig verhalten und schulden daher auch die insoweit entstandenen Kosten.